Sanitärinstallation
Die Wasserrohrleitungen in den Wohnobjekten sind teilweise aus Kunststoff. Daher ist Vorsicht bei Stemm- und Bohrarbeiten geboten. Anschlussarbeiten für Abwäsche und Waschmaschine sollten nur von Fachkundigen durchgeführt werden. In jeder Wohnung sind Unterputzventile zur Wohnungsabsperrung vorhanden ( Bad/WC, Küche, Abstellraum), die im Notfall oder bei längerer Abwesenheit geschlossen werden können. Die Filter von Dunstabzugshauben und Ventilatoren sind je nach Verschmutzungsgrad zu reinigen oder zu tauschen. Die Perlatoren (Siebe) bei Handduschen und den Armaturen können, wenn kein gleichmäßiger Luftperlwasserstrahl mehr gegeben ist, in Haushaltsessig gelegt und mittels Bürstchen wieder gereinigt werden.
Schimmelbildung
Spuren von Sporen und Schimmelpilzen sind grundlegend fast überall vorhanden. Auch in jeder Wohnung. Die Sporen brauchen jedoch ein spezielles Klima, um sich wirklich auszubreiten. Dem kann aktiv vorgebeugt werden durch: ausreichendes Heizen, um die Auskühlung der Wandoberflächen unter 16 Grad Celsius zu vermeiden und um Kondensation zu verhindern regelmäßiges Lüften (Stoßlüften), um Luftzirkulation und damit den Abtransport der überschüssigen Feuchtigkeit zu garantieren.
Service Wohnen - Aktionen die das Wohnen noch angenehmer machen
„Service Wohnen“, ein immer häufiger auftretender Slogan in der heutigen Wohnungswirtschaft. Auch die STEWO ist am Ball und erweitert dieses Motto und stellt es den Mietern unter dem Titel "Bequemer Wohnen" vor. Unser Ziel ist es, dem langjährigen Mieter der STEWO seine gewohnte häusliche Umgebung so lange wie möglich zu erhalten und geben dazu nötige Hilfe und Unterstützung. Es ist somit ein spezielles Angebot für die älteren und körperlich beeinträchtigten Mieter und beinhaltet die Wohnraumanpassung, wohnbegleitende Dienstleistungen und Betreuung. Das kann der mobile Apothekenbringdienst sein, das Beseitigen von Türschwellen und zu hohen Treppenstufen, eine zweite Wohnungsklingel im Wohnzimmer, der Einbau von Haltegriffen in Bad und WC. Auch die kostenlose Beratung und Vermittlung in den Bereichen häusliche Pflege und mobile Haushalts- und Einkaufshilfe ist möglich. Bei Bedarf setzen Sie sich mit dem zuständigen Kundenberater in Verbindung, der sie gern und gezielt dazu berät.
Soziale Beratung
Die STEWO bietet ihren Mietern Beratung in schwierigen Lebenssituationen an und vermittelt Hilfe durch regional ansässige Soziale Dienste in Sternberg und Umgebung. Bei finaziellen Schwierigkeiten wendet sich der Mieter am besten rechtzeitig direkt an seinen entsprechenden Kundenberater.
Sperrmüll
Leider kam es in der Vergangenheit häufig zu Problemen bei der Entsorgung des Sperrmülls. Der Grund hierfür waren unsachgemäße Entsorgungen und die Ausreizung bzw. Überlastung der Kapazitäten des Abfuhrbetriebes. Daher erfolgt ab sofort die gemeinsame Abfuhr von Sperrmüll, Haushaltsschrott und Elektro- und Elektronikschrott auf Abruf im Rahmen eines Bestellsystems. Jeder Haushalt hat die Möglichkeit seinem Bedarf entsprechend, zweimal im Jahr kostenfrei die Abholung dieser Abfälle anzumelden. Die bisher praktizierte Straßensammlung wird somit abgeschafft. Zur Bestellung der Abfuhr genügt das Ausfüllen und Abschicken der Bestellkarte, die sich an der Umschlagsrückseite Ihres Abfallratgebers befindet. Es ist ratsam den Müll erst morgens am Tag der Abholung, frühestens jedoch am Vorabend, hinaus zu räumen. Sollte der Sperrmüll zu früh bereitgestellt werden, haften Sie für eventuelle zusätzliche Entsorgungskosten. Bei weiteren Fragen oder Sperrmüllanmeldungen steht Ihnen Frau Burr vom Landkreis Ludwigslust Parchim unter der Telefonnummer 03871 722-7007 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Strom-Schadensfälle
Rufen Sie bei Stromausfall u.ä. bitte umgehend bei Ihrem zuständigen Kundenberater an. Wir helfen Ihnen sofort nach Ihrer Verständigung und werden die notwendigen Maßnahmen einleiten.
Stromanschluss
Für eine nachträgliche Starkstrominstallation in der Wohnung (E-Herd) bzw. einen nachträglichen Stromanschluss im Kellerabteil ist ein schriftlicher Antrag an die STEWO erforderlich. Eine Genehmigung wird aber nach Möglichkeit immer erteilt.
Sturm
Vom Sturm beschädigte Außenjalousien oder Rollläden werden im Rahmen der Sturmschadenversicherung repariert. Nicht ersetzt werden beschädigte Fensterscheiben.
Sturmschaden
Rufen Sie in diesem Fall bitte umgehend bei Ihrem zuständigen Hausmeister an. Wir helfen Ihnen sofort nach Ihrer Verständigung. An Wochenenden verständigen Sie umgehend die entsprechenden Firmen aus dem Havarieplan. Melden Sie den Schaden am nächsten Werktag bei Ihrem Kundenberater bzw. Hausmeister.
Tierhaltung
Der Mieter darf Haustiere mit Ausnahmen von Kleintieren (Ziervögel etc.) nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Bitte informieren Sie vorab über Ihr Vorhaben auch Ihre Nachbarn. Das Formular "Mietereinverständniserklärung zum Halten eines Hundes/einer Katze" finden Sie auf unsere Internetseite als PDF-Datei und kann von Ihnen jederzeit runter geladen werden. Allerdings kann die Zustimmung widerrufen werden, wenn durch die Haustiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Mieter oder des Grundstücks zu befürchten ist. In dem formlosen Antrag ist der Hund/Katze konkret darzustellen nach Rasse, Größe, Farbe, Geschlecht, Gewicht, Alter, ggfs. Chip-Kenn-Nr. und Name.
Umbauarbeiten in der Wohnung (Bad, WC, Fußboden)
Bei geplanten Umbauarbeiten in Ihrer Wohnung, ist eine Genehmigung der STEWO notwendig. Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail an die STEWO genügt. Wir senden Ihnen die Auflagen bzw. Angebote für eine Bad-,WC- oder Fußbodenerneuerung gerne zu.
Versicherungen
Die STEWO hat für alle in ihrem Besitz befindlichen Objekte und Gebäude Versicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden sowie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Versichert ist aber immer nur der Baukörper und alle damit fest verbundenen Einbauten (Malerbestand, Tapeten, alle Installationen sowie geklebte Wand- und Bodenbeläge). Alle beweglichen Einrichtungsgegenstände, die den Bewohnern gehören, fallen NICHT unter diesen Versicherungsschutz. Ihr örtlich zuständiger Kundenberater informiert Sie gern zu diesem Thema.
Wasseranschlüsse
Bei der Waschmaschine oder dem Geschirrspüler sollte die Wasserzufuhr unmittelbar nach jedem Gebrauch direkt beim Wasserauslass abgesperrt werden. Beim vermeintlichen Platzen des Anschlusswasserschlauches kommt es sonst zu großen Schäden, die auch Ihren Nachbarn treffen können.
Wasserschaden
Keiner ist davor wirklich gefeit. Ein Wasserschaden ist immer eine besondere Herausforderung für Mieter und Vermieter. Wichtig: Ruhe bewahren. Drehen Sie den Hauptwasserhahn in Ihrer Wohnung ab (Schadensminimierung). Und nochmals: Bewahren Sie Ruhe und geraten Sie nicht in Panik. An Werktagen informieren Sie sofort Ihren zuständigen
Kundenberater oder
Hausmeister. An Wochenenden verständigen Sie umgehend die
Notfallnummer Gas, Wasser, Sanitär. Melden Sie den Schaden am nächsten Werktag bei Ihrem persönlichen
Kundenberater oder
Hausmeister.Weitergabe der Wohnung
Wenn der Hauptmieter die Wohnung verlässt, kann er sein Mietrecht an seine nahen Angehörigen abtreten, die mit ihm in den letzten zwei Jahren (Geschwister: fünf Jahre) im gemeinsamen Haushalt gewohnt haben. Eine kürzere Zeit ist ausreichend, wenn die besagten Angehörigen mit ihm die Wohnung bezogen haben oder wenn Kinder bereits seit der Geburt dort gelebt haben. Es besteht kein Weitergaberecht zwischen Lebensgefährten. Im Scheidungsfall ist das Scheidungsurteil des Gerichtes für die Weitergabe der Wohnung maßgeblich.
Wohnungsverbesserungen(Heizung, Fenster, neues Bad)
Eine Genehmigung der STEWO ist notwendig. Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail an die STEWO bzw. ihren persönlichen
Kundenberater sind ausreichend. Es besteht die Möglichkeit einer Finanzierung der Wohnungsverbesserung im Wege eines Mietenzuschlages.