Abfallentsorgung
Die STEWO schreibt den Umweltschutz auch groß und setzt deshalb verschiedene Formen der Abfallentsorgung ein. Für die Entsorgung der Hausabfälle stehen geeignete Müllentsorgungsbehälter/ Mülltonnen bereit. Spezielle Container sind für die Papierentsorgung und die Entsorgung von Glasabfällen aufgestellt. Biotonnen stehen für die Entsorgung der Küchen- und Bioabfälle bereit. Der gelbe Sack wird wöchentlich abgeholt und ist für Verpackungsabfälle und Kunstsoffabfälle gedacht. Sie sind nur zum Abfuhrtag bereitzustellen.
Abflussverstopfung
Eine Abflussverstopfung kann jederzeit einmal auftreten. Dann muss Hilfe her. Falls sie mal unerwartet auftritt, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Ihrem zuständigen Kundenberater oder Hausmeister in Verbindung. Dieser wird dann die nötigen Schritte einleiten. Die Kosten der Behebung einer Abflussverstopfung in der Hauptabflussleitung stellen Betriebskosten Ihrer Wohnanlage dar. Ist aber der Abfluss in Ihrer Wohnung verstopft, sind die Kosten der Behebung vom Mieter zu tragen.
Betriebskosten
Kosten für Wasser, Entwässerung, Heizung, Warmwasser, Müllentsorgung, Straßenreinigung, Pflege von Grünflächen u. a. gehören zu den Betriebskosten einer Wohnung. Der Mieter leistet eine monatliche Vorauszahlung. In der Jahresendabrechnung werden zu viel oder zu wenig geleistete Vorauszahlungen abgeglichen und verrechnet.
Flurwoche
Die Mieter einer Etage sind reihum für die wöchentliche Reinigung ihres Treppenabschnittes verantwortlich. Ein Plan ist gut sichtbar für alle Mietparteien im Hausflur anzubringen. Die Erdgeschossbewohner reinigen den Geschossflur, die Haustür, die Haustreppe und die Kellertreppe sowie den Zugang zum Haus, die Bewohner der anderen Stockwerke reinigen ihren Geschossflur, die nach unten führende Treppe einschließlich Geländer und Fenster. Kellergänge und Gemeinschaftsräume werden reihum von den Hausbewohnern gereinigt.
Hausordnung
Mit Abschluss des Mietvertrages ist ein jeder Mieter auch zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. In ihr werden Maßnahmen zur Sicherheit der Mieter, die Ruhezeiten sowie die Reinigung von Haus und Grundstück und Grünflächen geregelt.
Heizen und Lüften
Lüften Sie Ihre Wohnung während der Heizperiode mehrmals täglich für ca. 5 bis 10 Minuten bei weit geöffneten Fenstern (Stoßlüften). Dadurch wird die gesamte Luft der Wohnung aufgefrischt und ausgetauscht. Zwischen den Lüftungen kann sich die Luft optimal erwärmen. Die Heizung sollte während der Heizperiode nie vollständig abgedreht werden, um ein Abkühlen der Wände zu verhindern. An kalten Wänden, oder Außenwänden kann Luftfeuchtigkeit kondensieren und Schimmelbildung bewirken. Außerdem kostet das Aufheizen zu stark abgekühlter Räume viel Energie, Geld und Zeit.
Heizung und Warmwasser
Der Großteil des STEWO-Wohnungsbestandes ist mit zentralen Wärmeversorgungsanlagen für Heizung und Warmwasser ausgestattet. Abhängig von der vertraglichen Vereinbarung erfolgt die Verrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten über die monatliche Vorschreibung der STEWO (sogenannte Warmmiete) oder über externe Energieabrechnungsfirmen (sogenannte Kaltmiete).
Beginnend ab 2013 wird das warme Wasser alle 3 Jahre auf Legionellenbefall untersucht. Hierzu befinden sich jeweils am Anfang und Ende der Warmwasserzirkulationsleitung Probenahmeventile. Eine dritte Probe wird in der am weitesten entfernten Wohnung genommen. Die Kosten der Probenahme und der Laborprüfung sind Betriebskosten.
Heizungsrohrbruch
Um Heizungsrohrbrüche, speziell in der kalten Jahreszeit, zu vermeiden, dürfen die Heizkörperventile nur bis Stufe Frostsicherung (Symbol *) geschlossen werden. Sollte aber trotzdem aus dem Rohrnetz Ihrer Heizungsanlage Wasser austreten, so sind die im Keller befindlichen, gekennzeichneten Absperrventile (Vor- bzw. Rücklauf je ein Ventil) zu schließen. Bitte verständigen Sie umgehend Ihren zuständigen Kundenberater und den Heizungsbetreiber (Notrufnummer Wärmeversorgung).
Kündigung
Die Kündigung des Mietverhältnisses ist schriftlich mitzuteilen. Vermieter und Mieter können grundsätzlich nur unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Fristen kündigen. Bei Verträgen, die nach 1990 geschlossen wurden, beträgt die Frist mindestens drei Monate. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen ist auch eine fristlose Kündigung möglich.
Leitungswasserschäden
Im Falle eines Leitungswasserschadens (Waschmaschinendefekt, Heizungsrohrbruch, etc.) werden die betroffenen Rohre bis zu einer Länge von 4 Metern, die Stemm- und Verputzarbeiten und die Kosten für die Aufräumungsarbeiten ersetzt.
Mietkaution
Die STEWO GmbH erhebt bei Abschluss eines neuen Mietvertrages eine Mietkaution für die neu bezogene Wohnung (ebenfalls bei Wohnungstausch) in Höhe von drei Nettokaltmieten. Diese Kaution wird auf einem gesonderten Konto angelegt. Beim Auszug wird dem Mieter bei ordnungsgemäßer Übergabe der Wohnung an den Vermieter das verzinste Guthaben zur Verfügung gestellt. Sollten optische Mängel bei der Wohnungsabnahme festgestellt werden, die durch Mieterverschulden entstanden sind und nicht beseitigt wurden, wird die Kaution zur Herstellung der Nutzungsfähigkeit der Wohnung verwendet.
Mietvertrag
Der Mietvertrag als Grundlage für die Nutzung einer Wohnung oder eines
Bestandsobjektes der STEWO regelt die Rechte und Pflichten von Mietern
und Vermieter. Er enthält unter anderem Regelungen über den
Mietgegenstand, die Nutzungsart (Wohnzwecke, Gewerbeobjekt u.ä.), den
Mietzins (Höhe, Berechnungsgrundlagen, Fälligkeit, etc.), Beginn und
Beendigung des Mietverhältnisses.
Müllabfuhr
Haushaltsmüll wird in der Regel wöchentlich vom regionalen Entsorgungsbetrieb entsorgt. Bei konsequenter Sortierung der Abfallstoffe in den Haushalten ist eine Reduzierung des Restmülls möglich, sodass die Abfuhr eventuell nur alle 14 Tage nötig ist. In diesem Fall wendet sich die Hausgemeinschaft an ihren zuständigen Kundenberater, der den Antrag an den Entsorgungsbetrieb weiterleitet.
Nachbarn
Gute Nachbarschaft trägt zum Wohlbefinden aller Mieter bei und ist eines der Maxime der STEWO, für die wir uns jederzeit einsetzen. Gegenseitige Rücksichtnahme, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft sollte in jeder Hausgemeinschaft selbstverständlich sein. Sollte es doch einmal Unstimmigkeiten innerhalb der Hausgemeinschaft geben, sind die Betreuer der STEWO jederzeit da, um zwischen den Mietparteien zu vermitteln und zu schlichten.